Jagdführer & Scheine

Jagdführer

Gejagt werden darf nur in Begleitung eines registrierten Jagdführers, Meister Jagdführers, oder Berufsjägers.

Jagdführer dürfen die Jagd nur auf ihrem eigenen Farmland durchführen, welches ordnungsgemäß als Jagdfarm registriert sein muss.
Meister Jagdführer dürfen auf Ihrem eigenen Farmland und zwei weiteren ordnungsgemäß registrierten Jagdfarmen jagen.
Berufsjäger dürfen auf allen Farmen jagen, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers des Landes, ungeachtet, ob das Land als Jagdfarm registriert ist oder nicht.

Berufs Jäger mit Großwildgenehmigung. Nur Berufs Jäger mit Großwildgenähmigung dürfen mit Gästen Großwild wie Elefanten, Nashörner, Büffel und Löwen bejagen.


Bogenjagd: Nur Jagdführer / Meister Jagdführer / Berufsjäger mit einer entsprechenden Bogenjagdgenehmigung sind berechtigt, Bogenjagden zu führen.


Jagdscheine

Eine Jagd kann nur mit einem entsprechenden Jagdschein (Trophäenjagdschein), den der Jagd Führer / Meister Jagd Führer / Berufs Jäger zu besorgen hat, durchgeführt werden.
Zwecks Jagen von Geparden und Leoparden ist eine zusätzliche Genehmigung zu erwirken, bevor die Jagd beginnen kann.